ZitatAuf dem Papier klingt diese Vorgabe einfach, in der Praxis sieht es jedoch so aus, dass es bis heute keine Jugendschutzprogramme bzw. Kennzeichnungsstandards gibt, welche dieses Gesetz nachhaltig stützen würden. Damit gerät die Umsetzung für die Webseiten-Betreiber erst recht zu einem Himmelfahrtskommando, denn die Pflicht des Handelns tritt in weniger als 30 Tagen in Kraft. Dem gegenüber steht allerdings die Tatsache, dass erst einmal verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zusammenfinden müssen, um eine einheitliche Einigung zu erzielen. Dieser Kommission angehörig sind laut Gesetzt die anerkannten Selbstkontrollen, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Ergänzend gilt es auch in diesem Zusammenhang die obersten Landesjugendbehörden zu konsultieren. Wann genau allerdings die Kommission zusammentreffen wird, ist derzeit noch komplett offen [...]
Ich frag mich wie dass eigentlich sein kann da hat diese Kommission noch nicht mal Ahnung, wann und wie sie zusammenkommen soll / kann / will. Aber in nicht mal 30 Tagen sollen alles umgesetzt werden?? Da greif ich mir doch an den Kopf!
PS: Und diese Meldung mit den Teletubbies Oo Also echt mal, Berufsverbote?? Intoleranter gehts ja wohl nicht