Gerichtsurteile

  • Da fließen auch Gelder - ohne jeden Zweifel - somit profitieren
    die Damen und Herren, welche doch das Volk vertreten sollen.


    Unser Grundgesetz wird hier nach allen Regeln der Kunst
    umgangen, mißachtet und was ich weiß noch was alles.
    Aber das nicht erst seit heute, wohlgemerkt. X(

  • Ehrlich gesagt sehe ich keinerlei Zusammenhang zwischen dem Bericht bei Heise und den beigefügten Links auf das Pamphlet dieses Heise Nutzers.


    Letzterer stellt dort wirre Behauptungen über die Zusammensetzung der Rundfunkräte auf und nimmt diese als Begründung, warum er meint keine Rundfunkgebühren zahlen zu brauchen. Selbst wenn das alles so zutreffen würde, das BVG hatte in diesem Urteil meines Wissens über dieses Thema gar nicht zu entscheiden.


    Außerdem entzieht es sich meinem Verständnis, wieso eine Rundfunkgebühr auf Internetrechner das politische Mitbestimmungsrecht von Otto-Normal-Nutzer einschränken sollte. Es steht nirgends im Grundgesetz, dass diese Mitbestimmung kostenlos zu erfolgen hat. Oder soll jetzt künftig auch den Parteien verboten werden von ihren Mitgliedern Mitgliedsbeiträge zu verlangen, weil die politische Mitbestimmung ja kostenlos erfolgen muss?


    War das alles von dem Beschwerdeführer auch so vorgetragen und mit vergleichbarer Begründung beanstandet worden? Dann wundert mich die Abweisung der Beschwerde nicht im Geringsten.

  • Ich habe die beiden Teile gelesen und einen anderen Eindruck von seinem Ärger.


    Um's kurz zu machen auf ein anderes Thema umgelegt. Er will nicht die Leistung der Regierung anerkennen, die den Schadstoffausstoß an der Börse handeln lässt (Gesetz). Da er nun neben Dreck auch Sauerstoff atmet besteht die Möglichkeit (Vorhaltungsblabla), dass er Moleküle nutzt aus der Leistung und muss via Gesetz2 gezwungen werden eine Steuer zu zahlen. Kafkaesk sagte man in Inti-Kreisen dazu.
    Er ärgert sich schon über die Energiebereitsteller, die ihm zu monopolartig "anbieten". Nun kam das Verfassungsgericht wie der sprichwörtliche Wanderer des Weges und sagt ihm, dies sei demokratisch.


    Da wurde ihm übel. Da erst? Wahrscheinlich nicht, es kam nur schwallartig raus.

  • Aaron Swartz war mir unbekannt und ein Gerichtsurteil stand erst an. Er hat am Freitag den Löffel weggeworfen.
    Mein Eindruck ist, man hat ihm das Leben zu schwer gemacht.

    Zitat

    Am 19. Juli 2011 wurde Swartz angeklagt, 4,8 Millionen wissenschaftliche Artikel von JSTOR illegal heruntergeladen zu haben. Nachdem er die Daten an JSTOR ausgehändigt hatte, kündigte der Betreiber an, keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen Swartz zu stellen. Der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt. Gegen eine Kaution von 100.000 US-Dollar blieb er auf freiem Fuß. Ihm drohten im Fall seiner Verurteilung eine bis zu 35-jährige Haft- und eine hohe Geldstrafe. Im September 2011 gab JSTOR bekannt, den gemeinfreien Teil der Zeitschriftentexte öffentlich zugänglich zu machen. Der Gerichtsprozess war für April 2013 angesetzt.

  • Was auch immer Swartz getan hat - er hat sich mit JSTOR geeinigt, womit die Sache dann
    eigentlich abgeschlossen gewesen sein sollte. Mit Verlaub - es gibt eben Staatsanwälte, welche mit zu den
    größten Arschgeigen auf dieser Welt zählen und die weiß Gott keiner braucht.


    Davon abgesehen: Das Strafmaß, welches in Amerika gern angesetzt wird, in diesem
    Fall bis zu 35 Jahre Knast und eine Millionengeldstrafe, lässt einem sowieso an den
    guten Verstand dieser sogenannten Staatsanwälte zweifeln.


    Hier bei uns sieht es allerdings nicht besser aus. Vergewaltiger werden nach 2 lächerlichen
    Jahren auf freien Fuss gesetzt usw. Aber so ist es eben. Diese Welt war schon immer
    verrückt und verkehrt.

  • Sowohl in Deutschland, als auch in den Vereinigten Staaten werden halt Prioritäten gesetzt. Sie stufen die "Grausamkeit" des Vergehens von Personenschaden und Sachschaden ein. Wenn man nun bedenkt, dass hohe Haftstrafen präventiv abschrecken sollen, kann man seine eigenen Schlüsse ziehen.