Na klasse...
Ich hab ihm jetzt geschrieben, dass das 1. keine Begründung sei und er die Ware im weiteren als geprüft beschrieben habe.
Weiterhin habe ich ihm gedroht, dass ich die Sache Ebay melden werde, sollte es zu keiner Einigung kommen...
Rechtsfrage
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In Anbetracht der Notwendigkeit erlaube ich mir mal den Doppelpost:
Hab festgestellt, dass die oben erwähnte Ebayroutine nur zu einer Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer führt, was mir ja nichts bringt, da ich den ja eh schon angeschrieben habe...Hier steht der Ablauf der Routine denke ich:
Was kann ich da noch machen? Anwalt können wir uns nich leisten und sonst hab ich keine Ahnung, wie ich dem Typen Druck machen könnte...:(
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Zitat
Original von Ar-Zimrathon
Was kann ich da noch machen? Anwalt können wir uns nich leisten und sonst hab ich keine Ahnung, wie ich dem Typen Druck machen könnte...:(Könnte man da nicht vielleicht eine Betrugsanzeige bei der Polizei machen? Natürlich kenne ich mich da nicht so aus.
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Ich würde erst mal mit einer Abmahnung drohen, schießlich muß sich ein Händler auch als solcher bei ebay anmelden.
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Ich hatte schon solche Probleme mit einem Händler und habe mit der Ebay-Vermittlung in solchen Fällen gute Erfahrungen gemacht. Ich würde dieses Mittel als erstes ausschöpfen.
Unter "Unstimmigkeiten online klären" den Sachverhalt an Ebay weitergeben. Und dann mal abwarten. Bei mir lenkte der Verkäufer daraufhin ein. -
Ok hat sich...anscheinend haben wir etwas aneinander vorbeigeredet, jedenfalls meinte er es wäre überhaupt kein Problem, wenn ich's zurückschick, dann würd' er's Geld auch wieder überweisen...oh man!;D
Werd's dann die Tage mal machen, vielen Dank trotzdem für die Beratung!=)
*und dichtmacht*