Da man davon ausgehen kann, dass Urheber digitaler Medien zukünftig verschärft ahnden werden/lassen und bei Verstößen teils hohe Schadenersatzansprüche geltend machen können, möchte ich gerne erneut erörtern,
worauf es beim Verlinken von Bildern und Videos in der Praxis ankommt. Um es zu vereinfachen, beziehe ich mich auf Wikepedia und YT.
Wikepedia:
- genügt es bei Bildern "DeepLinks" in Form eines "Hyperlink" zu setzen und unter dem Bild den Namen des Urhebers zu nennen?
YouTube:
- kann man davon ausgehen, dass YouTube-Videos bei Verstößen früher oder später eh gelöscht werden und Links in solchen Fällen automatisch ungültig werden?
Welche Alternativen gibt es ausser Verzicht?
Bedeutet das, sobald man ein Link veröffentlicht, der die Startseite umgeht, weil er auf einen untergeordneten Betreff verweist, wie z.B. eine Session-ID, einen Vertoß?
Edit: Zitat entfernt